Kassenwahlrecht 2021 - Informationen zum Verfahren bei Übergangsfällen
Seit Januar 2021 gelten die Neuerungen im Kassenwahlrecht. Dabei kann es zu Beginn noch zu Übergangsfällen kommen.
Besteht ein laufendes Kündigungsverfahren bei einer Krankenkasse mit einem Versicherungsbeginn bis einschließlich zum 1. März 2021, kann es bei der Bearbeitung dieser Fälle zu einem sogenannten Übergangsfall kommen.
Sie, als Arbeitgeber, erhalten in so einem Fall wie gewohnt zuerst eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform. Nach der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse erhalten Sie zusätzlich eine Mitgliedsbestätigung per DEÜV.
Weitere Informationen zum Kassenwahlrecht finden Sie hier .
Informationen für Beschäftigte
Haben Ihre Beschäftigten Fragen zum neuen Kassenwahlrecht? Wir haben wichtige Informationen für diese zusammengestellt. Leiten Sie unser Infoblatt zum Kassenwahlrecht (PDF, 361 kB) gern weiter.
Video zum Kassenwahlrecht
Alle Informationen zum neuen Kassenwahlrecht finden Sie auch in unserem Webinarmitschnitt (ca. 9 Minuten).
Kassenwahlrecht ab 2021