8. SGB IV-Änderungsgesetz: Digitalisierung von Meldeverfahren und Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
Während der Corona-Pandemie wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits erhöht, nun sollen sie für Altersrenten ganz abgeschafft werden: Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz will die Bundesregierung den Übergang in die Rente flexibler gestalten und das Meldewesen weiter digitalisieren.
Im 8. SGB IV-Änderungsgesetz sollen Verfahren digitalisiert werden, die bisher auf dem Schriftweg stattfanden. Zum Beispiel sollen Arbeitgeber Beginn und Ende einer Elternzeit zukünftig im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens an die entsprechende Krankenkasse melden. Durch die Maßnahmen sollen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger weiter entlastet werden.
Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten sollen ganz entfallen. So sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Übergang in die Rente flexibler gestalten können.
Bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen erhöht werden, um erwerbsgeminderte Menschen dabei zu unterstützen, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Eine weitere vorgesehene Neuerung: Die Pflicht, einen Sozialversicherungsausweis vorzulegen, soll entfallen. Stattdessen soll ein automatisierter Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber bei der Rentenversicherung erfolgen. Außerdem soll der Sozialversicherungsausweis durch einen Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden.
Umsetzungsstand
Der Regierungsentwurf wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet, das Gesetz ist noch nicht verkündet.
Sie finden den Regierungsentwurf und den aktuellen Umsetzungsstand auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).