Im Gesetz vorgesehen sind unter anderem diese Neuerungen: 

  • eine Ausbildungsgarantie, 
  • ein Qualifizierungsgeld sowie 
  • Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. 

Das geplante Recht auf bezahlte Bildungszeit wurde nicht umgesetzt.

Weiterbildungsgesetz will Ausbildungsgarantie erreichen

Für einen Berufseinstieg ist in den meisten Fällen eine Berufsausbildung nötig. Doch nicht allen jungen Menschen gelingt der Übergang in eine berufliche Ausbildung. Mit dem Gesetz soll eine sogenannte "Ausbildungsgarantie" eingeführt werden: Vorhandene und verbesserte Angebote sollen Jugendlichen signalisieren, dass sie bei der Ausbildungssuche unterstützt werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Rechtsanspruch.

Der geplante Mobilitätszuschuss will es für Nachwuchskräfte einfacher machen, auch weiter entfernt liegende Ausbildungsplätze anzunehmen. Die Azubis sollen z. B. zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.

Junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht getroffen haben, sollen durch Praktika bei der Berufsorientierung unterstützt werden. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter begleiten junge Menschen gezielt bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung. 

Außerbetriebliche Ausbildung auch möglich

Die außerbetriebliche Ausbildung soll erweitert werden, sodass mehr junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. Der Fokus liegt jedoch weiterhin auf betrieblichen Ausbildungen.

Das neue Qualifizierungsgeld soll Unternehmen entlasten

Das Gesetz sieht die Einführung eines Qualifizierungsgeldes vor, das die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter ergänzt. Mit dem Qualifizierungsgeld sollen Unternehmen und Beschäftigte unterstützt werden, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Unternehmen ihre Mitarbeitenden aber durch die richtige Weiterbildung weiterbeschäftigen können. In diesen Fällen sollen Beschäftigte freigestellt werden können und während der Weiterbildung das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Betriebe werden so von den Entgeltzahlungen entlastet, tragen dafür aber die Weiterbildungskosten.

In der Höhe soll sich das Qualifizierungsgeld am Kurzarbeitergeld anlehnen und als Lohnersatz während einer Weiterbildung in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes ausgezahlt werden. Optional können Arbeitgeber es aufstocken. Als Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist ein Mindestumfang von 120 Stunden vorgesehen. Die Förderdauer umfasst bis zu 3,5 Jahre, sodass auch der Erwerb neu qualifizierender Berufsabschlüsse möglich ist. 

Reform der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Aktuell werden die Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung als zu kompliziert angesehen. Das neue Gesetz soll diese vereinfachen. Unter anderem soll die Transparenz erhöht werden: durch feste Fördersätze je nach Betriebsgröße und weniger Förderkombinationen. 

Auch weitere Kriterien wie die Weiterbildung in einem Engpassberuf oder die Bedingung, dass ein Wirtschaftsbereich vom Strukturwandel betroffen ist, sollen künftig entfallen. Denn der Weiterbildungsbedarf besteht in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.

Beteiligung an Lehrgangskosten für kleinere Betriebe

Auch für kleine Betriebe soll es Entlastungen geben. Unter anderem gilt künftig, dass sich Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr an Lehrgangskosten beteiligen müssten. Zuvor lag die Grenze bei zehn Arbeitskräften.

Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen

Betroffene sollen die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildungen nutzen können. Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten entsprechende Weiterbildungen anbieten, werden die Kosten teilweise erstattet: und zwar die während der Kurzarbeit von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte und darüber hinaus - in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsgröße - die Lehrgangskosten ganz oder teilweise. Diese Regelung wurde bereits eingeführt und um ein Jahr verlängert bis zum 31. Juli 2024.

Das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung"

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 dem "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 23. Juni 2023 verabschiedet, nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales zuvor Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen hatte. Mit dem Gesetz sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden.