Neben Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiepreisen, Einmalzahlungen an weitere Bevölkerungsgruppen und Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen wird es auch Maßnahmen geben, die die Beschäftigung fördern sollen.

Übergangsbereich ab 2023

Dazu gehört z.B. die erneute Anhebung der Verdienstgrenze des Übergangsbereichs. Ab 1. Januar 2023 steigt sie von 1.600 Euro (seit 1. Oktober 2022) auf dann 2.000 Euro. Auf diesem Weg werden Beschäftigte entlastet, deren Gehalt dann innerhalb des Übergangsbereichs liegt, da sie deutlich weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Übrigens: Alles Wichtige zu Beschäftigungen im Übergangsbereich finden Sie in unseren FAQ .

Verlängerung Kurzarbeitergeld

Außerdem wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Weitere Informationen und Hilfen zur Beitragsberechnung finden Sie in unserer KUG-Übersicht .

Alle Maßnahmen im Überblick

Einen Überblick über die geplanten Maßnahmen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.