E-Bike-Leasing: Überlassung und Aufladung
Für die Überlassung von Diensträdern an Beschäftigte spricht einiges: Besonders beliebt ist das Modell der Entgeltumwandlung beim E-Bike-Leasing. Was Arbeitgeber lohnsteuerlich in Bezug auf betriebliche Fahrräder und E-Bikes beachten sollten, hat unser Arbeitgeber-Lexikon TK-Lex zusammengestellt. Dazu gibt's übrigens auch ein TK-Webinar.
Stellen der Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern betriebliche Fahrräder unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Überlassung steuerfrei. Für die spätere Übereignung gelten Pauschalierungsvorschriften. Auch für das Aufladen des E-Bikes gibt es Erleichterungen. Viele Sonderregelungen gelten aber nicht für die Umsatzsteuer.
Ausführliche Infos bei TK-Lex
Was Arbeitgeber bei Leasing und Überlassung beachten müssen, hat unser Arbeitgeber-Lexikon TK-Lex in einem umfangreichen Artikel zusammengestellt.
TK-Webinar "Neues und Wichtiges zu Firmenwagen, Dienstrad und Elektromobilität"
Die Gestellung von Firmenwagen und neuerdings auch Fahrrädern stellt ein komplexes und streitanfälliges Thema der Lohnbesteuerung dar. Aufgrund der vielen Besonderheiten rund um das Thema Elektromobilität ist die Lage in den letzten Jahren noch unübersichtlicher geworden. In unserem Webinar erhalten Sie einen anschaulichen und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Neuerungen in Bezug auf (E-)Dienstwagen und (E-)Fahrräder.
Termin und Anmeldung
Das Webinar findet statt am Dienstag, 28.6.2022, von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr. Hier geht's zur Anmeldung.
TK-Fahrschule E-Bike
Übrigens: Wie sich Ihre Beschäftigten mit den E-Bikes sicher im Verkehr bewegen, zeigt unsere " TK-Fahrschule E-Bike " auf der TK-Versichertenseite.