Digitalisierung: Neues EU-Gesetz für schnelleren digitalen Wandel der Behörden
Die EU-Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die europäische Zusammenarbeit im Austausch von Daten besser werden muss. Dazu wurde Ende November 2022 ein Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser sieht Maßnahmen vor, von denen später auch Unternehmen profitieren können.
Das Gesetz für ein interoperables Europa soll die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU einfacher machen. Interoperabel setzt sich zusammen aus den lateinischen Wörtern "inter" (zwischen), "opera" (Arbeit) und dem Wortanhang "-abilität", also die Fähigkeit, etwas zu tun. Und genau darum soll es gehen: Der Schwerpunkt liegt auf der Beseitigung von unnötigem Verwaltungsaufwand, um Unternehmen, Privatpersonen und Behörden zu entlasten. Außerdem geht es um Sicherheit für grenzüberschreitenden Datenaustausch sowie ein Rahmenwerk für gemeinsame Lösungen für quelloffene Software, Leitlinien und Checklisten.
Wenn die europäischen Behörden über Länder- und Organisationsgrenzen hinweg zusammenarbeiten, wird laut EU-Kommission "ein neues Netz souveräner und miteinander verknüpfter öffentlicher Verwaltungen" geschaffen. Innovationen sollen gefördert werden; außerdem will man verhindern, dass öffentliche Verwaltungen aneinander vorbei arbeiten - " damit die Digitalziele der EU für 2030 erreicht werden."
Als weiteres Ziel wird eine EU-weite Kostenersparnis angeführt. So sollen z.B. Unternehmen zwischen 5,7 Milliarden und 19,2 Milliarden Euro einsparen können.
Der gesamten Zusammenarbeit steht ein Beirat vor. Dieser besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen sowie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Unterstützt wird der Beirat von der Gemeinschaft für ein interoperables Europa. Deren Aufgabe es ist, unterschiedliche Interessenträger aus Regionen und Städten der gesamten EU zusammenzubringen.
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