Für folgende Personengruppen stellen Sie den A1-Antrag auf Entsendung nicht elektronisch, sondern per Post:

  • Drittstaatsangehörige
  • Arbeitnehmer, die in Abkommensstaaten (außerhalb der EU) entsandt werden

TK-Fax-Service für eilige Entsendungen der bestimmten Personengruppen

Bei eiligen Anträgen für die beiden oben genannten Personengruppen können Arbeitgeber unseren Fax-Service unter 040 - 460 66 10 29 nutzen.

Wo finden Sie den A1-Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige?

Die Fragebögen und Formulare erhalten Sie auf der Webseite der DVKA des GKV-Spitzenverbands oder  bei uns .

Für wen muss die A1-Bescheinigung elektronisch beantragt werden?

Unter die elektronische Übermittlungspflicht fallen A1-Anträge für:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Personen, die Beamten gleichgestellt oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
  • Selbstständige
  • Seeleute