Durch das Abkommen dürfte laut EU-Rat der bilaterale Handel bis zu 30 Prozent wachsen, EU-Ausfuhren könnten sich um bis zu 4,5 Milliarden Euro erhöhen und EU-Unternehmen jährlich etwa 140 Millionen Euro an Zöllen sparen. Für Unternehmen in der EU ergeben sich dadurch viele Möglichkeiten. 

Diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren

So ist vorgesehen, dass Investoren aus der EU in Neuseeland diskriminierungsfrei behandelt werden und umgekehrt. Dies gibt deutschen Unternehmen mehr Sicherheit, wenn sie Mitarbeitende in Neuseeland stationieren oder dort Investitionen tätigen möchten. 

Es wird der Zugang zu einem attraktiven Markt ermöglicht, der eine längerfristige Planung von finanziellen und personellen Mitteln erlaubt. Durch den Abbau von Konformitätsanforderungen und -verfahren wird ein schnellerer Warenfluss gewährleistet.

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Ein eigenes Kapitel widmet sich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die von einem verbesserten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen im Inselstaat profitieren. Durch den Abbau von Handelshemmnissen sowie die Vereinheitlichung von Regeln und Normen erhöht sich die Rechtssicherheit, während gleichzeitig Investitionen und Handel gefördert werden - wichtige Voraussetzungen für die Erschließung von neuen Märkten und Verbesserungen in der internationalen Zusammenarbeit. 

Vereinfachte Geschäftstätigkeiten

Das Abkommen soll außerdem den Zugang zum neuseeländischen Dienstleistungsmarkt in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldienste öffnen. Märkte werden liberalisiert, der Einstieg einfacher. Geschäftstätigkeiten werden dadurch auch für deutsche Unternehmen attraktiver.

Erleichterung des Datenflusses

Enthalten sind außerdem Regelungen für den digitalen Handel und den Datenfluss, einschließlich hoher Standards für den Schutz personenbezogener Daten. Mitarbeitende und Informationen sollen so über Grenzen hinweg effizient und sicher bewegt werden können. Die Rechte des geistigen Eigentums werden im Einklang mit den EU-Datenschutzstandards geschützt.