Sicherheitskrise: Fürsorgepflicht für Mitarbeiter in der Ukraine
Durch den Krieg in der Ukraine herrscht vor Ort eine prekäre Sicherheitslage. Der zivile Luftverkehr ist eingestellt und das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die Region. Für Unternehmen gilt es nun, ihre Mitarbeiter in Sicherheit zu bringen.
Viele Unternehmen haben Angestellte, die sich in der Ukraine aufhalten und dort arbeiten. Seitdem der Krieg ausgebrochen ist und die Sicherheit der Menschen nicht mehr gewährleistet werden kann, bemühen sich Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zurück nach Deutschland zu bringen.
Parallel dazu warnt das Auswärtige Amt vor dem Aufenthalt in der Region und rät, sich fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Lage zu informieren. Personen, die die Ukraine nicht verlassen können, wird empfohlen, an einem vorläufig sicheren Ort zu bleiben.
Erfüllung der Fürsorgepflicht
Da die Ukraine bereits seit 2014 als Krisengebiet gilt, haben Unternehmen, die Personal dort einsetzen, eine gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Das bedeutet, dass entsandte Arbeitnehmer im Vorfeld bestmöglich aufgeklärt und auf Gefahren hingewiesen werden müssen. Ergänzend dazu besteht die Pflicht, Angestellte bei Eskalation der Situation zurückzuholen.
Keine Evakuierung per Flugzeug möglich
Die Möglichkeiten zur Evakuierung per Flugzeug sind aktuell äußerst begrenzt, da der Luftraum über der Ukraine und über Russland für zivile Flugzeuge gesperrt ist. Auch das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Evakuierungen aus den betroffenen Regionen per Flugzeug momentan nicht realisierbar sind. Eine Ausreise auf dem Landweg sei aber generell möglich.
Falls aufgrund der Umstände gegenwärtig keine Rückholung aus dem direkten Kriegsgebiet stattfinden kann, sind Arbeitgeber trotzdem dazu verpflichtet, eine Rückholung ab der ukrainischen Grenze zu organisieren.