Internationale Logistik: Neue EU-Regeln für Lenk- und Ruhezeiten
Seit Ende August gelten neue EU-Vorschriften für die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern. Logistikunternehmen müssen Arbeitspläne so organisieren, dass Beschäftigte im internationalen Gütertransport regelmäßig in ihre Heimat zurückkehren können.
Zudem darf die wöchentliche Ruhezeit nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Verbringt der Fahrer die obligatorische Ruhepause am Ende einer Woche nicht zu Hause, muss das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.
Die neuen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten gelten seit dem 20. August 2020 und haben zum Ziel, die Arbeitsbedingungen für Fahrer EU-weit zu verbessern. Laut Mitteilung der EU-Kommission sollen sie auch dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Wettbewerbsverzerrung im Güterkraftverkehr zu beseitigen.
Neuerungen auf dem Prüfstand
Weitere Regeln des sogenannten Mobilitätspakets I sollen laut einer Mitteilung der EU-Kommission eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein. Die EU-Kommission hinterfragt derzeit noch Vorschriften, die möglicherweise nicht im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals stehen.