Japan geht neue Wege im Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte
Mit der Einführung einer neuen Visa-Kategorie möchte die japanische Regierung weltweit hochqualifizierte Fachkräfte anziehen. Die Maßnahme tritt ab sofort in Kraft und gilt für Forscher, Ingenieure und Manager. Ein Überblick.
Japan verwendet ein Punktesystem, das den akademischen und beruflichen Hintergrund sowie das Jahreseinkommen einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers miteinbezieht. Personen, die eine bestimmte Punktzahl erreichen, erhalten ein fünfjähriges Visum und nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Nach Angaben der japanischen Einwanderungsbehörde wurden zwischen Mai 2012 und Juni 2022 rund 35.000 ausländische Staatsangehörige, wie Forscher, Ingenieure und Unternehmensmanager, als hochqualifizierte Fachkräfte anerkannt.
Die Visa werden für drei Arten von Tätigkeiten erteilt:
- Fortgeschrittene wissenschaftliche Forschungstätigkeiten: Hochqualifizierte Fachkraft Kategorie 1(a)
- Fortgeschrittene spezialisierte/technische Tätigkeiten: Hochqualifizierte Fachkraft Kategorie 1(b)
- Fortgeschrittene Geschäfts- und Managementtätigkeiten: Hochqualifizierte Fachkraft Kategorie 1(c)
Nähere Angaben zum punktebasierten Vergabe-System und notwendigen Dokumenten finden Sie auf der Website der japanischen Ausländerbehörde und des japanischen Ministeriums für ausländische Angelegenheiten.
Wer als "Hochqualifizierte ausländische Fachkraft" bestätigt ist, profitiert von Vergünstigungen beim Ein- und Ausreisemanagement, bei der Einreisekontrolle und bei der Aufenthaltsverwaltung. Je nach Kategorie reduzieren sich die Anforderungen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis und werden Personen bei der Erledigung der Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bevorzugt.
Erweiterung des bisherigen Systems
Die Neuerungen in der Vergabe von Visa sehen vor:
Forscher und Ingenieure erhalten ein Visum für hochqualifizierte Fachkräfte, wenn sie
- mindestens einen Master-Abschluss und ein Jahreseinkommen von mindestens 20 Millionen Yen (ca. 136.510 Euro) oder alternativ
- einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren und ein Mindesteinkommen von 20 Millionen Yen vorweisen können.
Ausländische Fachkräfte aus dem Bereich der Geschäfts- und Managementtätigkeiten müssen für das Visum nachweisen, dass sie
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben und
- ein Jahreseinkommen von mindestens 40 Millionen Yen (ca. 272.912 Euro) erzielen.
Die Frist für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wurde verkürzt: Erhalten Personen das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte und halten sich dann ein Jahr in Japan auf, haben sie bereits nach dieser Zeit Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Diese Frist wird also um zwei Jahre verkürzt.
Was bedeutet das für deutsche Arbeitgeber?
Die Anpassungen im Vergabeverfahren von Visa und Aufenthaltstiteln haben auch Auswirkungen auf die Bindung von Mitarbeitenden deutscher Unternehmen. Durch die Vereinfachungen in der Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeitende einfacher langfristig in Japan bleiben können. Resultat ist eine stabilere Planung und Investition in Projekte vor Ort.
Weitere Informationen
Eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien der Arbeitsvisa für Japan finden Sie auf der Website der Japanischen Botschaft in Deutschland.
Alle weiteren Infos zu Japan haben wir Ihnen in unserer Länderübersicht zusammengestellt.