Pausen sind auch im Homeoffice Pflicht
Für das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es egal, wo Ihre Beschäftigten arbeiten. Das Gesetz gilt überall - ob im Büro oder im Homeoffice. Was bedeutet das konkret für Sie und Ihre Beschäftigten im Arbeitsalltag? Und welche Pausen zählen zur Arbeitszeit?
Im Homeoffice fehlen oft kurze Pausen in der Kaffeeküche oder das gemeinsame Mittagessen. Doch auch im Homeoffice gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes für Pausen. Wie können Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten nicht durcharbeiten und an die Ruhepausen denken?
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber ein System einführen, um Arbeitszeiten von Beschäftigten vollständig zu erfassen (1 ABR 22/21). Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob Ihre Beschäftigten die gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsunterbrechungen auch im Homeoffice einhalten.
Nicht vergessen: Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten
Laut BAG müssen Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Ruhepausen und Ruhezeiten gewähren (§ 4 ArbZG). Gleichzeitig müssen Arbeitgeber überprüfen, ob die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Das Mittel ist hierfür: Die Arbeitszeiten der Beschäftigten werden erfasst. Auf diese Weise soll außerdem sichergestellt werden, dass die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Ruhepause, Ruhezeit, Ruhetag, Betriebspause - Arbeitszeit oder nicht?
Eine unterbrochene Arbeitszeit kann viele verschiedene Begriffe haben. Doch wie lange müssen die Pausen dauern und zählen sie als Arbeitszeit? Wirken sich Bereitschaftsdienste auch auf die Pausenzeiten aus? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick zu den Begriffen:
Was ist eine Ruhepause?
Eine Ruhepause ist eine Unterbrechung während der normalen Arbeitszeit. Diese Pausen dürfen Beschäftigte nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Während der Arbeitsunterbrechung dürfen die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Im Arbeitszeitgesetz wird die Ruhepause jedoch nicht konkret definiert.
Was jedoch definiert ist: Wie lange die Arbeitszeit unterbrochen werden muss.
Je nach Arbeitszeit ist die Ruhepause genau festgelegt:
- Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
- Mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: 45 Minuten Pause
Übrigens: Diese Arbeitsunterbrechungen können auch in andere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Dann muss jede Pause jedoch mindestens 15 Minuten lang sein.
Nicht erlaubt: früher Feierabend dank ausgefallener Pause
Laut Gesetz dürfen Arbeitgeber einen Zeitraum festlegen, zu dem die Ruhepausen üblicherweise genommen werden. In der Regel ist dies innerhalb der regulären Arbeitszeit. Deshalb darf die Pause nicht ans Arbeitsende verschoben werden, um früher Feierabend zu machen.
Was ist eine Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist die Erholungszeit zwischen dem Ende des Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages. Nach § 5 ArbZG muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingeräumt werden.
Keine Regel ohne Ausnahme
Für bestimmte Unternehmen gelten Ausnahmeregelungen bei den gesetzlichen Ruhezeitregelungen - so z. B. bei Krankenhäusern oder Gaststätten. Hier kann die Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten können sich auch durch die sogenannte Tariföffnungsklausel ergeben.
Das bedeutet: Tarifvertragsparteien sind berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren (§ 7 ArbZG). Das können z. B. kurze Pausen über 5 Minuten zum Ende jeder vollen Stunde im Schichtbetrieb sein.
Zählen Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst auch zur Ruhezeit?
Im Gegensatz zur Rufbereitschaft müssen sich beim Bereitschaftsdienst die Beschäftigten an einem vom Unternehmen vorgeschriebenen Ort bereithalten.
Ein weiterer Unterschied: Der Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit - die Rufbereitschaft ist dagegen keine Arbeitszeit. So könnte auch trotz Rufbereitschaft die 11-stündige Ruhezeit eingehalten werden - vorausgesetzt es kommt nicht zu einem Abruf. Falls doch, wird die Ruhezeit durch den Einsatz unterbrochen und startet daher danach erneut mit 11 Stunden.
Was ist ein Ruhetag?
Der wöchentliche Ruhetag ist in der Regel der Sonntag. Dies ist in § 9 ArbZG unter dem Verbot der Sonntagsarbeit geregelt. Für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser oder z. B. Gaststätten (§ 10 ArbZG) gelten jedoch Ausnahmeregeln.
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) müssen Arbeitgeber Ihren Beschäftigten spätestens nach 12 Tagen einen Ruhetag gewähren.
Außerdem müssen Arbeitgeber die tägliche Ruhezeit zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit einräumen. Der Grund: Es sind zwei autonome Rechte. Dies gilt auch, wenn die wöchentliche Ruhezeit direkt auf die tägliche Ruhezeit folgt (EuGH, Urteil v. 2.3.2023 in der Rechtssache C-477/21).
Was ist eine Betriebspause?
Die Betriebspause kommt im Gegensatz zur Ruhepause ungeplant zustande, d. h. es ist eine überraschende Arbeitszeitunterbrechung. Ein Grund hierfür kann sein: Die Arbeit kann aufgrund technischer Probleme nicht fortgesetzt werden.
Anders als bei der Ruhepause ist eine Betriebspause daher Teil der Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
Besondere Pausenregelungen für Jugendliche
Die Pausenregelungen für Jugendliche regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass allen Jugendlichen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden müssen (JArbSchG § 6). Als Ruhepause gilt dabei nur eine Unterbrechung der Arbeitszeit von mindestens 15 Minuten.
Auch bei Jugendlichen ist die Ruhepause je nach Arbeitszeit genau festgelegt:
- Zwischen 4,5 Stunden und 6 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
- Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause
Wann die Ruhepause genommen werden muss, ist außerdem im Gesetz geregelt: frühestens eine Stunde nach Beginn oder spätestens eine Stunde vor dem Ende der Arbeitszeit.