Steuerliche Behandlung von Auslands-Reisekosten
Zum 1. Januar 2022 bleibt die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen unverändert.
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Keine Neuerungen im kommenden Jahr
Dementsprechend sind die durch das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 3. Dezember 2020 zur "Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021" genannten steuerlichen Pauschbeträge auch weiterhin anzuwenden (veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I), Seite 1256).