Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale 

Die Pauschale wurde von 2.400 Euro für Übungsleiter bzw. 720 Euro für Ehrenamtliche auf 3.000 Euro bzw. 840 Euro erhöht. Die Erhöhung gilt für die Zeit ab 1. Januar 2021.

Rentenversicherungsfreiheit

Die Wirkung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit wurde klargestellt. Ebenso wurde klargestellt, wie sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auswirkt, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung unterbrochen wird. 

Kurzfristige Beschäftigungen

  • Die Anwendung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen - im Regelfall drei Monate oder 70 Arbeitstage - hängt nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang ab (BSG-Urteil vom 24. November 2020, Az. B 12 KR 34/19 R).
  • Es wurde ein Hinweis aufgenommen zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung nicht ausschließlich aus vollen Monaten, sondern auch aus Teilmonaten besteht.
  • In die Beispiele mit Bezug zur kurzfristigen Beschäftigung wurden zur Erläuterung der Berechnung der Kalendertage erklärende Textfelder eingefügt. 

Geringfügigkeits-Richtlinien herunterladen

Die hat aktualisierte Fassung hat das Standdatum 26. Juli 2021 und gilt seit 1. August 2021: 

Geringfügigkeits-Richtlinien vom 26.07.2021 (PDF, 739 kB, nicht barrierefrei)