Aktuelle Entwicklungen zur A1-Bescheinigung und zu Meldepflichten bei Geschäftsreisen in die EU, den EWR und die Schweiz (29.03.2022)
Das Online-Seminar der Techniker in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung BDAE Consult richtete sich an Personaler in Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen einer Geschäftsreise in der EU, im EWR und in der Schweiz einsetzen.
Die Experten haben den Personalverantwortlichen das nötige Rüstzeug für eine rechtssichere Gestaltung von Dienstreisen ins Ausland und nach Deutschland an die Hand gegeben - sowohl für die Corona-Zeit als auch für die Zeit danach.
Inhalte des Webinars
- EU-Meldepflichten: Geltungsbereiche und Grenzen
- Neuerungen durch zeitliche und vergütungsrechtliche Vorgaben der reformierten EU-Entsenderichtlinie
- A1-Bescheinigung und Meldeverfahren bei gewöhnlichen Beschäftigungen in mehreren EU-Staaten
- Rechtliche Ausgangslage zur A1-Bescheinigung und Meldeverfahren bei mobilem Arbeiten bzw. Homeoffice
- Mögliche länderspezifische Besonderheiten bei Reisen von Geschäftsführern
- Neuerungen bei Geschäftsreisen nach Großbritannien
Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer, deren Aufenthalt - je nach Land - der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss. Insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen sollten Personaler diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welche Dienstreise überhaupt meldepflichtig ist und geht weiter bis zur Klärung, bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss.
Unterlagen zum Herunterladen
Zu diesem Webinar gibt es keine Aufzeichnung.
Über den BDAE
Die BDAE-Gruppe berät international tätige Unternehmen im Bereich Global Mobility Sevices und bietet Lösungen rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes.