Die Experten haben den Personalverantwortlichen das nötige Rüstzeug für eine rechtssichere Gestaltung von Dienstreisen ins Ausland und nach Deutschland an die Hand gegeben - sowohl für die Corona-Zeit als auch für die Zeit danach.

Inhalte des Webinars

  • EU-Meldepflichten: Geltungsbereiche und Grenzen 
  • Neuerungen durch zeitliche und vergütungsrechtliche Vorgaben der reformierten EU-Entsenderichtlinie
  • A1-Bescheinigung und Meldeverfahren bei gewöhnlichen Beschäftigungen in mehreren EU-Staaten
  • Rechtliche Ausgangslage zur A1-Bescheinigung und Meldeverfahren bei mobilem Arbeiten bzw. Homeoffice
  • Mögliche länderspezifische Besonderheiten bei Reisen von Geschäftsführern 
  • Neuerungen bei Geschäftsreisen nach Großbritannien

Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer, deren Aufenthalt - je nach Land - der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit vor dem Einsatz gemeldet werden muss. Insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen sollten Personaler diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welche Dienstreise überhaupt meldepflichtig ist und geht weiter bis zur Klärung, bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss.

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Zu diesem Webinar gibt es keine Aufzeichnung.

Über den BDAE

Die BDAE-Gruppe berät international tätige Unternehmen im Bereich Global Mobility Sevices und bietet Lösungen rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes.