Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie der Einzugsstelle die Höhe und Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge, die Umlagebeiträge zur U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage mit.

Weitere Details

Für jeden Abrechnungszeitraum berechnen Sie die Beiträge für Ihre Beschäftigten. Daraus erstellen Sie Beitragsnachweise, die Sie an die zuständige Einzugsstelle übermitteln. 

Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie Folgendes mit: