In vielen Fällen können Sie die voraussichtliche Beitragsschuld nicht rechtzeitig ermitteln. Dann greift die sogenannte Vereinfachungsregel: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Beitrag des Vormonats zahlen.

Weitere Details

Als Arbeitgeber dürfen Sie die Vereinfachungsregel anwenden, wenn in Ihrem Unternehmen regelmäßig Mitarbeiterwechsel stattfinden oder wenn Sie regelmäßig mit variablen Entgeltbestandteilen zu tun haben.