2024 beträgt der monatliche Höchstzuschuss 408,83 Euro (2023: 394,02 Euro monatlich). Er gilt für Beschäftigte, die freiwillig gesetzlich bei der TK krankenversichert sind und für den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung.

Weitere Details

Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dem Arbeitgeberanteil, den Sie bei versicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen müssten. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt brauchen Sie allerdings nie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. 

  • 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 62.100 Euro bzw. monatlich bei 5.175,00 Euro.
  • 2023 waren es 59.850 Euro jährlich bzw. 4.987,50 Euro monatlich. 

Daher beträgt der Höchstzuschuss für bei der TK freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beschäftigte mit dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung 408,83 Euro (7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175,00 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes ). 

Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers bleibt auch unverändert, wenn Beschäftigte von der Krankenkasse einen Bonus oder eine Beitragsrückzahlung erhalten. 

Mehr zum  Beitragszuschuss  finden Sie bei TK-Lex.