In der Regel fallen Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung an. Es gibt aber auch beitragsfreie Zeiten: zum Beispiel während der Elternzeit oder für die Dauer von Entgeltersatzleistungen.

Weitere Details

Beitragsfreie Zeiten sind zum einen die Elternzeit sowie Zeiten, in denen Ihr Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen erhält. Diese können sein: 

  • Krankengeld
  • Verletztengeld oder Übergangsgeld während medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen
  • Mutterschaftsgeld 
  • Elterngeld

Keine Beitragsfreiheit

Zahlen Sie jedoch während oben genannten Zeiten das Arbeitsentgelt weiter, so fallen dafür auch die Beiträge für die Sozialversicherung an.