Beiträge berechnen Sie auf Grundlage des Arbeitsentgelts. Als Abrechnungszeitraum gehen Sie von einem Kalendermonat aus. Das Arbeitsentgelt müssen Sie dem Monat zuordnen, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Weitere Details

Für die weitere Berechnung der Beiträge ziehen Sie dann den Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze heran, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren. Das gilt auch für Überstundenvergütungen oder Provisionen, die häufig erst später ausgezahlt werden.