Von 2009 bis 2014 hat die Bundesregierung die Beitragssätze festgelegt. Seit 2015 können die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festsetzen.

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Ein Expertengremium schätzt immer bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds.

Unter anderem nach Auswertung dieser Ergebnisse legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz  fest. Dieser gilt für besondere Personenkreise.