In der sogenannten Krankenkassenliste führen Sie zum Beispiel Ihre Beschäftigten, die Beiträge, das Arbeitsentgelt, die Sozialversicherungstage und den Beitragsgruppenschlüssel auf. 

Weitere Details

In der Krankenkassenliste führen Sie Ihre Beschäftigten getrennt nach der Kasse auf, bei der sie versichert sind. Die Aufstellung erfolgt nach dem Abrechnungszeitraum - also in der Regel monatlich.

Summieren Sie die Beiträge aller bei einer Krankenkasse versicherten Beschäftigen getrennt nach Beitragsgruppen. Daraus bilden Sie eine Gesamtsumme. Berichtigungen und Stornierungen kennzeichnen Sie gesondert.

In die Krankenkassenliste müssen Sie außerdem folgende Daten aufnehmen:

  • Familienname und Vornamen
  • gegebenenfalls das betriebliche Ordnungsmerkmal
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
  • den Beitragsgruppenschlüssel
  • die Sozialversicherungstage
  • den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also die Summe des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils, getrennt nach Beitragsgruppen
  • das Kurzarbeitergeld und das fiktive Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung