Sind Ihre gesetzlich versicherten Beschäftigten arbeitsunfähig krank, können Sie die Vorerkrankungsanfrage über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal bei der Krankenkasse auf elektronischem Weg stellen. Der "ABGABEGRUND" ist "41". Die Rückmeldung der Krankenkasse erhalten Sie ebenfalls elektronisch.

Weitere Details

Kann ich Vorerkrankungsanfragen per Telefon stellen?

Nein, das ist nicht möglich. Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben.

Bitte nutzen Sie dafür das Datenaustauschverfahren über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .

Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie bitte in jedem Fall, ob eine Anfrage zu Vorerkrankungen tatsächlich notwendig ist und ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Berücksichtigen Sie bitte außerdem, dass die Bescheinigungen uns als Krankenkasse in vielen Fällen später vorliegen als Ihnen.

Abgabegrund 41 im SV-Meldeportal

Den "Abgabegrund 41" (Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen) finden Sie im SV-Meldeportal unter diesem Weg:

  • "Formulare - Entgeltbescheinigung - Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen".