Ja. Die Datenannahmestelle schickt Ihnen eine Eingangsbestätigung, wenn sie Ihre Daten angenommen hat. Für die Ersatzkassen ist dies der vdek (Verband der Ersatzkassen). Über den Kommunikationsserver erhalten Sie außerdem eine Verarbeitungsbestätigung mit dem Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. 

Weitere Details

Möchten Sie keine positiven Verarbeitungsbestätigungen erhalten? Dann können Sie dies in Ihrem Programm kennzeichnen.

Wichtig: Dies gilt nicht bei fehlerhaften Datensätzen. Negative Verarbeitungsbestätigungen erhalten Sie immer.