Nein, das geht nicht mehr. Die Meldungen zu den Entgeltersatzleistungen müssen auf elektronischem Weg über das Verfahren "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" (DTA EEL) übermittelt werden. Nutzen Sie dafür Ihr Gehaltsabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.

Weitere Details

Ausgenommen sind diese Einzelfälle:

  • Krankengeld wird bei der Spende von Organen oder Geweben gewährt
  • Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld

Für diese Fälle ist ein elektronisches Meldeverfahren aktuell nicht wirtschaftlich.

Kann ich Vorerkrankungsanfragen per Telefon stellen?

Nein, das ist nicht möglich. Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben.

Bitte nutzen Sie dafür das Datenaustauschverfahren über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .