Als Arbeitgeber senden Sie die Datensätze über Ihr Gehaltsabrechnungsprogramm an die sogenannte Datenannahmestelle. Diese leitet die Meldungen an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Weitere Details

Die Datenannahmestelle der Ersatzkassen ist der Verband der Ersatzkassen (vdek).

Die Aufgaben der Datenannahmestelle im Überblick:

  • Die Datenannahmestelle prüft beim Weiterleiten die Daten nur formal - nicht fachlich oder inhaltlich.
  • Sie kontrolliert u. a., ob Arbeitgeber ein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine zugelassene Ausfüllhilfe nutzen.
  • Damit die Daten richtig verarbeitet werden können, prüft die Datenannahmestelle, ob die Datei korrekt aufgebaut ist und ob Pflichtfelder (wie z. B. die Felder zur Betriebsnummer oder zur Rentenversicherungsnummer) ausgefüllt wurden.

Auch die (Rück-)Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber laufen über diese Stelle.

Wichtig: Besteht keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, zum Beispiel weil die Person privat versichert ist? Dann wählen Sie einfach selbst die Datenannahmestelle einer gesetzlichen Krankenkasse aus.

Meldungen mit dem SV-Meldeportal

Sie können für die Übermittlung von Meldungen auch das SV-Meldeportal verwenden.