Grundsätzlich sind die Meldungen mit der nächsten Gehaltsabrechnung abzugeben. Die einzelnen Meldetatbestände und Meldefristen haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.

Weitere Details

Meldefristen

Meldetatbestände

Meldefristen

Beginn einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

Ende einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Ende der

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

Geringfügige Beschäftigung

innerhalb von sechs Wochen nach Beginn und Ende der Beschäftigung

Sofortmeldung für das Bau-, Beherbergungs-, Gaststätten-, Personenbeförderungs-, Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe sowie im Messebau

am Tag der Beschäftigungsaufnahme

Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung)

innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach der Unterbrechung

Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

sechs Wochen nach der Auszahlung

Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall)

mit der nächsten Gehaltsabrechnung

Jahresmeldung

bis 15. Februar des Folgejahres

GKV-Monatsmeldung

nach Anforderung der Einzugsstelle mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Anforderung

Sonstige Meldung, zum Beispiel Änderung

  • beim Personengruppenschlüssel
  • beim Beitragsgruppenschlüssel
  • der Krankenkasse
  • der Betriebsstätte (Wechsel West/Ost)

innerhalb von sechs Wochen

Stornierung bereits abgemeldeter Meldungen

unverzüglich

Änderung

  • des Namens
  • der Anschrift

Meldung seit 2009 nicht mehr erforderlich

Wichtig!

Fällt das Ende der Meldefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit unserem  Rechner können Sie schnell und einfach die Fristen berechnen.

Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auch im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände.