Entgeltabrechnungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie für die Meldungen zur Sozialversicherung genutzt werden können. Das Online-Portal der ITSG unterstützt Sie bei der Durchführung von Systemuntersuchungen Ihrer Entgeltabrechnungssoftware.
Weitere Details
Die ITSG unterstützt Sie bei der Systemuntersuchung Ihrer Entgeltabrechnungs-Software, Ausfüllhilfen oder Zahlstellenabrechnungsprogramme und der Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV.
Wenn Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie für die Datenübermittlung das SV-Meldeportal nutzen.
Die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware wird von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, die wiederum die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) damit beauftragt hat.