Wenn die Ausstrahlung des deutschen Rechts bei einer Entsendung nicht möglich ist (z. B. bei Entsendungen ins vertragslose Ausland) dürfen gesetzliche Krankenkassen die Versicherung nicht fortführen. Dann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, um nach der Rückkehr wieder in die gesetzliche Kasse aufgenommen zu werden. 

Weitere Details

Das gilt sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Erklärungen und rechtliche Hintergründe zu Anwartschaftsversicherungen finden Sie bei TK-Lex .

Mehr zum vertragslosen Ausland können Sie auf der Seite der DVKA nachlesen.

Vorteile einer Anwartschaft

  • Nach der Rückkehr können Mitarbeitende wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
  • Alle Versicherungszeiten gelten als Vorversicherungszeiten (wichtig für spätere Leistungsansprüche).
  • Familienangehörige, die vorzeitig aus dem Ausland zurückkehren, können einfach wieder bei gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.