Ein Beispiel: Sie entsenden Beschäftigte ins vertragslose Ausland. Die Bedingungen für eine Ausstrahlung des deutschen Rechts sind erfüllt. Dann erstattet ihnen die Krankenkasse die Behandlungskosten im Ausland - allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Den Rest können Sie mit einer Auslands-Restkostenversicherung auffangen.