Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 regelt die Bedingungen für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Für Personen aus sogenannten privilegierten Nationen sieht das Aufenthaltsrecht in Deutschland gesonderte Regeln vor: Sie können ohne Visum einreisen und haben 90 Tage Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. 

Weitere Details

Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Tipp: Arbeitgeber können ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen, indem sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen.

Basis für diese Regelung ist die Beschäftigungsverordnung (§ 26 BschV). Nähere Informationen erteilt die Bundesagentur für Arbeit im Merkblatt - "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen in Deutschland".

Wissenswerte Informationen finden Sie auch in unserem Webinar-Archiv:  BDAE - Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland I 18.05.2022