Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem ausländischen Vertragspartner nur vorübergehend in Deutschland eingesetzt, ist zu prüfen, ob sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig werden oder nicht.

Weitere Details

Die Mitarbeitenden müssen in diesem Fall den Nachweis vorlegen, dass sie weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes unterliegen. Für diese Einstrahlung gelten bestimmte Voraussetzungen.

Wissenswerte Informationen finden Sie auch in unserem Webinar-Archiv:  BDAE - Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland I 18.05.2022