In Europa ist es möglich, in zwei Staaten Kindergeld zu erhalten - allerdings nicht in beiden Staaten in jeweils voller Höhe. Stattdessen gibt es eine Rangfolge: Der höherrangige Staat zahlt sein volles Kindergeld und der nachrangige Staat das eventuelle Differenzkindergeld: den Unterschiedsbetrag zur Höhe seines Kindergeldes.

Weitere Details

Die Rangfolge der Staaten richtet sich danach, ob der Kindergeldanspruch durch die Beschäftigung (erster Rang), die Rente (zweiter Rang) oder den Wohnort (dritter Rang) ausgelöst wird. 

Die Rangfolge der Staaten wird in der Verordnung EG 883/2004 geregelt. 

Unter diesen Bedingungen kann ein Anspruch auf Differenzkindergeld bestehen:

  • Der Arbeitnehmer wurde nach Deutschland entsandt,
  • er unterliegt während der Beschäftigung weiter dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes,
  • er hat dort einen Anspruch auf Kindergeld und
  • das Kindergeld im Heimatland ist geringer als der Kindergeldanspruch in Deutschland.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur.