Hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Studienabschluss können zur Arbeitsaufnahme in Deutschland die "Blaue Karte EU" beantragen. Dabei handelt es sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die bei erstmaliger Erteilung maximal vier Jahre gilt.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert auf seiner Internetseite über die Voraussetzungen für die Beantragung und über die Rechte, die die Inhaber der Karte damit erhalten. So sind neben einem Mindestgehalt eine akademische Ausbildung oder ein gleichwertiges Qualifikationsniveau der Bewerber gefordert. Die Arbeitserlaubnis ist auf vier Jahre begrenzt.

Inhaber der Blauen Karte EU können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie unter anderem die Beschäftigung als Höchstqualifizierte über 33 Monate ausgeübt haben und das Sprachzertifikat B1 vorlegen können.