Um festzustellen, welches Sozialversicherungsrecht bei einer gewöhnlichen Beschäftigung in mehreren EU-Ländern gilt, wird zunächst der zeitliche Umfang pro Tätigkeit herangezogen. Sollte er bei mehreren festen Arbeitsstätten gleich sein, werden weitere Kriterien angesetzt.

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So kann zum Beispiel entscheidend sein, wie hoch das Entgelt am jeweiligen Beschäftigungsort ist.

Informationen und Merkblätter zu Grenzgängern erhalten Sie auf der Internetseite der DVKA.