Beschäftigte brauchen die A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Die Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dabei keine Rolle.

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Denn sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands tätig ist, weist die Person im europäischen Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht für ihn gilt. Das bedeutet: Für diese Tätigkeit im Ausland müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Dauer und die Art eines grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dafür keine Rolle.  

LKW-Fahrer auf der Durchreise

Auch LKW-Fahrer:innen auf der Durchreise brauchen eine A1-Bescheinigung. Denn die Fahrzeit ist eine Beschäftigung. Deswegen gilt auch hier das Prinzip, dass Beschäftigte bei Kontrollen im Ausland nachweisen können müssen, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. 

Für welche Länder im europäischen Raum die A1-Bescheinigung ausgestellt wird, finden Sie in unserer  Länderübersicht .