Beschäftigte sollten die zuständige Krankenkasse umgehend darüber informieren, dass eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt ist und ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde.
Beschäftigte sollten die zuständige Krankenkasse umgehend darüber informieren, dass eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt ist und ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde.