Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und nicht an die Auszahlung des Entgelts gebunden. Bei flexiblen Arbeitszeiten verschiebt sich jedoch die Fälligkeit der angesparten Wertguthaben: Die Beiträge werden erst in der Freistellungsphase fällig.

Weitere Details

Wenn die Beiträge fällig werden, ziehen Sie das angesparte Wertguthaben heran, um die Beiträge zu berechnen.

Auch Einmalzahlungen, die auf das Wertguthabenkonto übertragen wurden, berücksichtigen Sie bei der Beitragsberechnung.