Während der Altersteilzeit arbeiten Mitarbeitende nur die Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit. Dafür erhalten sie während der gesamten Laufzeit ein reduziertes Entgelt plus einen Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber. 

Weitere Details

So kann es in der Praxis aussehen:

Ein Mitarbeiter kann die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit arbeiten, indem er zum Beispiel während der ersten Hälfte der Altersteilzeit in Vollzeit arbeitet und in der zweiten Hälfte freigestellt ist. Eine weitere Möglichkeit: Er arbeitet täglich nur die Hälfte der Zeit. 

Dafür erhält er während der gesamten Laufzeit - auch während einer eventuellen Freistellungsphase - die Hälfte seines eigentlichen Gehalts. Darüber hinaus zahlt ihm der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent sowie zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung.

Detaillierte Informationen über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten finden Sie hier: