Fällt das Entgelt wegen eines unbezahlten Urlaubs mit einer Dauer von bis zu einem Monat aus, hat das für freiwillig versicherte Arbeitnehmer keine Auswirkung auf die Beitragshöhe. Das Mitglied zahlt in diesem Monat weiterhin Beiträge zur KV und PV aus der Beitragsbemessungsgrenze.

Weitere Details

Bei Entgeltausfall von mehr als einem Monat sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den beitragspflichtigen Einnahmen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen, sofern die Familienversicherung ausgeschlossen ist.