Haben pflichtversicherte Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub mit einer Dauer von bis zu einem Monat, wirkt sich der Entgeltausfall auf die Beiträge aus: In diesem Monat werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.

Weitere Details

Bei Entgeltausfall von mehr als einem Monat sind Beiträge zur KV und PV aus den beitragspflichtigen Einnahmen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen, sofern die Familienversicherung ausgeschlossen ist.