Die Umlagekassen gleichen die Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) maschinell mit den Bestandsdaten ab. Stellen sie dabei einen Fehler fest, klären sie die Abweichung und ändern bei Bedarf den Antrag. Die Änderung und die Annahme des Antrags melden sie elektronisch an den Arbeitgeber zurück. 

Weitere Details

Den Umlagekassen stehen dafür 32 Rückmeldegründe zur Verfügung.

Die Rückmeldungen erfolgen mit dem:

  • Datensatz Rückmeldung AAG (DSRA)
  • Datenbaustein Rückmeldung AAG (DBRA)
  • Datenbaustein Name (DBNA)
  • Datenbaustein Ansprechpartner (DBAP)

DSGVO: Achtung bei den Erstattungsanträgen U1 und U2

Bei der elektronischen Übermittlung der Erstattungsanträge für die 

  • U1-Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die 
  • U2-Mutterschaftsaufwendungen

dürfen Arbeitgeber keine personenbezogenen Daten im Verwendungszweck angeben. Der Verwendungszweck wird im Datenbaustein DBBV - Bankverbindung eingetragen. Zu den personenbezogenen Daten zählen: 

  • Vorname und Nachname 
  • Geburtsdatum 
  • Rentenversicherungsnummer 
  • Personalnummer

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.