Mitarbeitende müssen Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wie etwa bei Vorerkrankungen oder in der Wartezeit zu Beginn einer Beschäftigung.

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Weitere Informationen

Alles Wichtige rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie in unserer Übersicht zum eAU-Verfahren .

Informationen rund um Vorerkrankungsanfragen und Entgeltfortzahlung finden Sie in unserer FAQ-Sammlung zum Datenaustausch Entgeltersatzleistungen .