Endet die Entgeltfortzahlung (EFZ), können die Mitarbeitenden von ihrer Krankenkasse Krankengeld erhalten. Sie als Arbeitgeber teilen der Kasse mit, wie viel Entgelt die erkrankte Person zuletzt erhalten hat. Aus diesen Angaben ermittelt die Krankenkasse die Höhe des Krankengeldes. 

Weitere Details

Diese Entgeltbescheinigung, häufig auch "Verdienstbescheinigung" genannt, ist von Ihnen auf elektronischem Weg an die Krankenkasse zu senden. Um die Daten zu übermitteln, benötigen Sie ein zugelassenes Abrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal .

Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen

Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten und Vorerkrankungszeiten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung  (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .

Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.