Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall - in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsblatt (im Kasten darunter).

Weitere Details

Dies gilt auch bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft. 

Tarifparteien können in ihren Tarifverträgen Regelungen treffen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.

Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen

Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung  (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .

Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.