Da Sie als Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen dürfen, können Sie selbst in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen. Diese Information erhalten Sie über den Datenaustausch Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse.  

Weitere Details

Keine Angaben zur Diagnose

Bei der Mitteilung wird streng auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet. Sie als Arbeitgeber erhalten also keinerlei Hinweis auf die Art der Erkrankung. 

Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen

Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten und Vorerkrankungszeiten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung  (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .

Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.