Wenn Arbeitnehmer immer wieder für kurze Zeiträume bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, liegt meist eine unständige Beschäftigung vor. Unständig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, ausgenommen ist lediglich die Arbeitslosenversicherung.

Weitere Details

Unständig Beschäftigte sind beispielsweise Schauspieler, die drei Tage bei einer Filmproduktion mitwirken, oder Journalisten, die in vier Tagen eine Reportage schreiben.

Mehr zum Thema "Unständige Beschäftigung" finden Sie in TK-Lex.