Unständig Beschäftigte sind nicht dauerhaft beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und arbeiten weniger als sieben Kalendertage am Stück.

Weitere Details

Wenn Sie als Arbeitgeber ermitteln, ob weniger als sieben Kalendertage vorliegen, zählen Sie auch die arbeitsfreien Samstage, Sonn- und Feiertage mit. Es ist egal, wie viele Stunden der Beschäftigte an einem Tag arbeitet.

Weitere Informationen zu unständigen Beschäftigungen finden Sie in TK-Lex.