Bei Mehrfachbeschäftigungen im Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) sind keine monatlichen Meldungen über die Höhe des gezahlten Entgelts an die Krankenkassen erforderlich. Auch erfolgen keine monatlichen Rückmeldungen der Krankenkasse über das Gesamtentgelt. Nur mit den Jahresmeldungen wird diese Information übermittelt. 

Weitere Details

In unserem Beratungsblatt Mehrfachbeschäftigung (PDF, 181 kB)  haben wir zusammengestellt, was Sie bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung beachten sollten. Zum Beispiel, wann eine Beschäftigung versicherungsfrei ist, wann die Versicherungspflicht beginnt und endet und wie die Beiträge berechnet werden.