Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.

Weitere Details

In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 454 kB) finden Sie alle wichtigen Informationen zur Werkstudentenregelung und was Sie für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studierenden wissen müssen.